Im Sterbefall
Wenn der Tod eintritt….
Der Tod kommt immer überraschend. Selbst wenn jemand schon lange im sterben lag und der Verstand es weiß – das Herz aber verweigert sich. Oft ist man mit dieser Situation erst einmal überfordert. Wen rufe ich zuerst an? Welche Behörden muss ich informieren? Welches Bestattungsinstitut beauftrage ich? Und viele weitere Fragen kommen hinzu.
Auch wenn Sie glauben, dass es jetzt schon etwas spät ist, Sie erreichen uns dennoch Tag und Nacht an 365 Tagen im Jahr telefonisch.
Wir sind gern für Sie da.
Sterbefall zu Hause
Tritt der Tod zu Hause ein, dann informieren Sie zuerst den zuständigen Hausarzt. Dieser kennt die Krankheitsgeschichte seines Patienten gut. Sollte der Tod absehbar sein, wäre es ratsam im Vorfeld mit dem Hausarzt zu sprechen, ob dieser im Sterbefall erreichbar ist oder eventuell sein Vertreter. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, dann bitte den Notarztdienst 112 oder auch den Bereitschaftsnotfallarzt 19222 verständigen. Der Arzt kann nach etwa zwei Stunden erste Todesanzeichen erkennen und daraufhin die Todesbescheinigung (Totenschein), nach einer erfolgten Untersuchung, ausstellen. Ist die Todesbescheinigung ausgestellt, kann das Bestattungsinstitut ( 036332 / 20650 ) angerufen werden.
Sterbefall im Krankenhaus
Im Krankenhaus stellt der diensthabende Stationsarzt die Totenscheine aus. Krankenhäuser verfügen oft über einen Abschiedsraum, indem der Verstorbene noch einmal ordentlich aufgebahrt werden kann. Nachdem die Angehörigen sich verabschiedet haben, wird der Verstorbene in die Kühlung gefahren. Sofort nach Bekanntgabe des Todes können Sie uns benachrichtigen. Gern holen wir später auch die Papiere und persönlichen Gegenstände des Verstorbenen ab.
Sterbefall im Pflegeheim
Bei einem Tod im Pflegeheim, ruft das Pflegepersonal den Hausarzt oder Bereitschaftsarzt an, der die Untersuchung durchführt und die erforderlichen Totenscheine ausstellt. Oft muss im Voraus schon ein Bestattungsunternehmen angegeben werden, was im Todesfall zu benachrichtigen ist. Ist ein Institut in den Patientenunterlagen vermerkt, ruft das Pflegepersonal diesen Bestatter an. Sollte keines hinterlegt sein, dann werden die Angehörigen danach befragt.
Tod durch Unfall
Sollte der Tod durch einen Unfall, durch Suizid oder durch eine andere unklare Todesursache eintreten (z.B. auch beim Auffinden einer toten Person), dann übernimmt die Kriminalpolizei alle Formalitäten und beauftragt einen Vertragsbestatter mit der Abholung des Verstorbenen. Sie werden nicht gezwungen, diesen Vertragsbestatter auch mit der Bestattung Ihres Angehörigen zu beauftragen. Der Verstorbene wird dann erst einmal beschlagnahmt, bis der Staatsanwalt die Freigabe zur Bestattung gibt. Es kann auch vorkommen, dass der Staatsanwalt eine Obduktion verordnet, um die genauen Todesumstände zu klären. Dies kann einige Zeit dauern. Sollten Sie unser Bestattungsinstitut beauftragen wollen, dann können Sie uns gleich nach Bekanntgabe des Todes durch die Kriminalpolizei anrufen. Wir setzen uns dann mit dem Vertragsbestatter und der Kriminalpolizei in Verbindung. Nach der Freigabe zur Bestattung durch den Staatsanwalt, holen wir gern alle Papiere bei der Polizeidienststelle für Sie ab.
Sie sind niemals dazu verpflichtet, das Städtische Bestattungsinstitut, den Vertragsbestatter der Polizei oder den Bestatter eines Friedhofes mit der Bestattung zu beauftragen. Auch wenn Krankenhäuser, Pflegeheime und andere Menschen Sie zur Auswahl eines bestimmten Bestatters bewegen wollen, Sie haben immer die freie Wahl, wen Sie beauftragen möchten.