So überraschend wie Leben ist, sind wir manchmal mit dem Tod konfrontiert. Es ist jedes Mal ein Schicksalsschlag für die Hinterbliebenen, wenn man sich plötzlich damit auseinander setzen muss. In einem solchen Fall fehlen einem manchmal klare Gedanken und die Trauer nimmt einem die Luft zu atmen. Dann ist man froh einen kompetenten, einfühlsamen Bestatter zu wissen, der mit Erfahrung zur Seite steht und mit moderaten Preisen einem jegliche Unterstützung gibt. 

Wir stehen Ihnen in einem solchen Fall mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie durch diese schmerzhafte Zeit.
Unseren Service bieten wir deutschlandweit an.

Ihr Torsten Engelhardt

E-Mail: Bestattungsinstitut-Engelhardt@t-online.de

 

 


 

 

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Vorsorge



ALLES GEREGELT ?

Zu Lebzeiten sollten wir schon darüber nachdenken, ob wir alles geregelt haben.

Ihre Angehörigen befinden sich im Ausnahmezustand und wären Ihnen dankbar, wenn Sie einiges schon vorab gereglt hätten. Denn Ihre Angehörigen wissen nicht, ob Sie alles in Ihrem Sinne regeln.
Wir beraten Sie gerne zu diesen Fragen und geben Ihnen hier eine kleine Checkliste.

 

STERBEGELD

Seit die gesetzlichen Krankenkassen 2004 das Sterbegeld nicht mehr zahlen, ist man selbst für die eigene Bestattungsabsicherung verantwortlich.

Uns ist bewusst, dass das Auseinandersetzen mit dem eigenen Tod ein schwerer Schritt ist. Dennoch ist er notwendig, um Hinterbliebene finanziell zu entlasten und auch die meist schwere Entscheidung abzunehmen, was sich der Verstorbene einmal für eine Beerdigung gewünscht hätte. Gerade Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, raten wir dazu, Ihre eigene Beerdigung abzusichern. Sollte dies nicht geschehen, übernimmt später das Ordnungsamt die Bestattung, aber diese ist sicherlich nicht so, wie man es sich einmal gewünscht hätte.

Eigentlich wird unser ganzes Leben abgesichert, mit einer Lebensversicherung, einer Hausratversicherung, einer Altersvorsorge und einer Unfallversicherung, aber auch mit einer Patientenverfügung oder anderen Vollmachten. Wir planen Geburtstage, Hochzeiten, Urlaube und unseren Ruhestand, warum dann nicht auch unsere eigene Beerdigung?

Eine Bestattungsvorsorge ist mit einem Testament gleichzusetzen und wird bei dem Bestatter Ihres Vertrauens abgeschlossen. Darin kann genauestens festgelegt werden, wie die Bestattung einmal stattfinden soll, aber auch was man sich dafür nicht wünscht. Sarg, Urne, Blumen, Musik, all das und noch vieles mehr, kann man schriftlich festlegen. Nach dem Tod wird die Beerdigung nach den festgelegten Wünschen ausgeführt. Im Vorfeld sollte man die eigenen Bestattungswünsche mit den Angehörigen abklären, denn diese müssen mit dem Tod leben können und nicht Sie. Bitte lassen Sie Ihnen auch etwas Freiraum, ihre Meinung noch zu ändern, wenn die Zeit einmal gekommen ist.

Sollten Sie sich zu einer Bestattungsvorsorge entschließen, dann kommen Sie an einem freien und gesunden Tag in unser Bestattungsinstitut. Somit lernen Sie uns zu Lebzeiten kennen und wissen schon, wer Sich einmal um Sie und Ihre Angehörigen kümmern wird; wer Sie einkleidet und berührt, dass kann befreiend wirken. Ihre nächsten Angehörigen sollten Sie über den Vertragsabschluss informieren. Die Bestattungsvorsorge ist kostenlos und jederzeit kündbar. Sie dient allerdings nur zur Absicherung der Bestattungswünsche.

Auf Wunsch können Sie schon Ihre gesamten Unterlagen, die im Todesfall benötigt werden, bei dem Bestatter Ihres Vertrauens abgeben.

Am Ende des Vorsorgegesprächs händigen wir Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag aus. Wir raten an, die Bestattungsvorsorge durch eine Sterbegeldversicherung abzusichern. Damit entlastet man die Angehörigen finanziell. Es kann damit sogar schon der Grabstein oder aber auch die Grabpflege für die komplette Nutzungsdauer abgesichert werden.

Eine Sterbegeldversicherung kann in monatlichen Raten, die sich nach Versicherungssumme und persönlichem Eintrittsalter ergeben oder aber durch eine Einmalzahlung abgeschlossen werden. Ist die gewünschte Versicherungssumme erreicht, dann bleibt das Geld liegen und wird verzinst.

PATIENTENVERFÜGUNG

Eine Patientenverfügung wird abgeschlossen, für den Fall, dass man nicht mehr wirksam seinen eigenen Willen erklären kann. Ebenso um bei einer zum Tod führenden Erkrankung, Verletzung oder Bewusstlosigkeit auf künstliche lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten und alle Möglichkeiten der Schmerzlinderung zu nutzen. 

Solch eine Verfügung entlastet die Angehörigen. Sollte man einmal keine Patientenverfügung abgeschlossen haben, dann müssen die nächsten Angehörigen entscheiden, welche medizinischen und lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden sollen.

In eine Patientenverfügung sollte man schreiben, dass man sich selbst mit dem Thema Tod und den lebensverlängernden medizinischen Maßnahmen eingehend beschäftigt hat. Grundsätzlich sollte diese auch immer handschriftlich verfasst, unterschrieben und alle zwei Jahre erneuert werden, auch die Unterschrift.

Außerdem sollte man mehrere Zeugen unterschreiben lassen, die bestätigen, dass kein Zwang durch Dritte beim Schreiben einer Patientenverfügung geschah und dass man über dieses Schriftstück gründlich nachgedacht hat.

Patientenverfügungen bewahrt man zu Hause, bei einer Vertrauensperson oder auch bei einem Zeugen auf. Natürlich ist es auch möglich, sie bei einem Notar zu hinterlegen.

 

VORSORGVOLLMACHT

Eine Vorsorgevollmacht dient zur Bestimmung einer Vertrauensperson, die dann als gesetzlicher Vertreter für einen selbst eingesetzt wird. Diese Vertrauensperson kann später auch als Betreuer eingesetzt werden. Man selbst kann bestimmen, wann diese Vollmacht in Kraft tritt, beispielsweise erst dann, wenn der Arzt bestätigt, dass man handlungsunfähig sind.

Die Vorsorgevollmacht muss von einem selbst im Beisein eines Zeugen unterschrieben werden, der bestätigt, dass man bei Unterschriftleistung noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Auch diese Vollmacht sollte alle zwei Jahre aktualisiert und neu unterschrieben werden. Es ist von Vorteil, sich diese Vollmacht notariell beglaubigen zu lassen, da manche Angelegenheiten wie z.B. Bankgeschäfte nur mit beglaubigten Vollmachten erledigt werden können.

Bitte bedenken Sie, dass bei getrennt lebenden Personen der Ehepartner dennoch das volle Bestattungsrecht hat und darüber bestimmen kann. Zu Lebzeiten müssten Sie eine Vollmacht zur Regelung der Bestattung schreiben und diese an eine Vertrauensperson übertragen.

TESTAMENT

Ein Testament sollte immer handschriftlich geschrieben sein und die Überschrift „Testament“ tragen. Es muss auch immer mit vollem Vor- und Nachnamen unterschrieben und Ort und Datum angegeben werden. Wünsche zur Bestattung sollten nicht in einem Testament stehen, denn ein Testament wird erst nach der Beerdigung geöffnet!

Wer einmal erben soll, dass kann man selbst bestimmen. Man kann eine oder mehrere Personen benennen, aber auch karitative Institutionen oder Vereinigungen einsetzen. Sollten man ein Testament besitzen, dann ist man dazu verpflichtet, es sofort nachdem der Sterbefall eingetreten ist, beim Amtsgericht einzureichen.

Folgende Arten an Testamenten gibt es:
Ehegatten-Testament (Berliner Testament):
Ehepartner können gemeinsam ein Testament verfassen, indem man sich gegenseitig zum Alleinerben einsetzt. Manchmal werden auch die Kinder des Längerlebenden als Erben eingesetzt.

Privat-Testament:
Es muss eigenhändig handschriftlich verfasst werden, unter Angabe des Datums, des Ortes und der Unterschrift. Wird es nicht handschriftlich verfasst, ist es ungültig. Sehbehinderte dürfen solch ein Testament nicht verfassen, nur ein öffentliches. Man kann ein Privat-Testament jederzeit erneuern, wobei das zeitlich Letzte auch das Aktuellste ist. Man sollte es sicher, z.B. bei den Familienpapieren aufbewahren. Wenn man solch ein Testament beim Nachlassgericht hinterlegt, dann wird es später auf jeden Fall gefunden und geöffnet.

Öffentliches Testament auch notarielles Testament:
Hierbei wird der letzte Wille zu Protokoll eines Notars erklärt. Das Testament wird dann beim Nachlassgericht hinterlegt.

Im Zweifelsfall, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar wenden, der Sie bei der Erstellung eines Testamentes berät, denn Formfehler im Testament führen zu einer Rechtsunwirksamkeit.

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